Förderprogramme für Digitalisierungsvorhaben

Förderprogramme für Digitalisierungsvorhaben werden in vielen Bundesländern angeboten. Diese werden oftmals in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt und sollen insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bei der Digitalisierung unterstützen. Erfahren Sie in diesem Beitrag, welche Förderung für Ihr Unternehmen in Frage kommt.

Bayern: Digitalbonus Bayern

  • Was wird gefördert: Die Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen durch Informations- und Kommunikationstechnologie (Software und Hardware) sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen im Unternehmen. Ebenso die Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit im Unternehmen,wobei Ausgaben für Leistungen externer Anbieter und die zur Umsetzung der Maßnahme notwendige Hard- und Software gefördert werden.
  • Wie wird gefördert: Der Digitalbonus Standard: Beim Digitalbonus Standard erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 10.000 Euro, wobei der Fördersatz bei kleinen Unternehmen bis zu 50 Prozent und bei mittleren Unternehmen bis zu 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben beträgt. Der Digitalbonus Plus bietet hingegen einen Zuschuss bis zu 50.000€ für Digitalisierungsmaßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt.
  • Antragsverfahren: Den Förderantrag müssen Sie herunterladen, ausdrucken und unterschrieben innerhalb von 4 Wochen bei der zuständigen Bezirksregierung einreichen. Nachdem Sie die Eingangsbestätigung per E-Mail erhalten haben, dürfen Sie mit dem Projekt auf eigenes Risiko beginnen und Verträge abschließen.
    Neue Digitalbonus-Anträge können wieder ab 4. Mai 2020, 10:00 Uhr gestellt werden.

     

    Quelle: digitalbonus.bayern

Brandenburg: Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG)

  • Was wird gefördert: Digitalisierungsmaßnahmen im eigenen Unternehmen (BIG-Digital)
  • Wie wird gefördert: Die Zuwendung wird zweckgebunden als nicht rückzahlbarer Zuschuss für den BIG-Digital im Wege der Anteilfinanzierung (50%), maximal jeweils 50.000,00 EUR für das Modul Beratung und Schulung und maximal 500.000,00 EUR für das Modul Implementierung bei einer Laufzeit von maximal 6 Monaten für das Modul Beratung und Schulung und maximal 36 Monaten für das Modul Implementierung.
  • Antragsverfahren: Sie können den Brandenburgischen Innovationsgutschein nach einem bestätigten Beratungsgespräch mit der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH bei der ILB beantragen.Quelle: ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/brandenburgischer-innovationsgutschein-big/

Hessen: Digital-Zuschuss / Zuschuss zu Digitalisierungsmaßnahmen

  • Was wird gefördert: die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software (Informations- und Kommunikationstechnik) zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen, die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Implementierung einer IKT-Sicherheitslösung, die mit den Anschaffungen verbundenen Dienstleistungen einschließlich der Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf die neuen digitalen Systeme sowie erforderliche Schulungen zu den angeschafften digitalen Systemen durch externe Anbieter.
  • Wie wird gefördert: Die Zuwendung wird im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Sachausgaben von bis zu 50 Prozent gewährt. Die Förderhöhe ist auf höchstens 10.000 EUR begrenzt. Eine Förderung kann ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000 EUR erfolgen.
  • Antragsverfahren: Nur im Rahmen der Förderaufrufe können Anträge gestellt werden. Die nächsten Förderaufrufe finden am 09.06.2020 und 15.09.2020 statt.Quelle: wibank.de/bpshort/servlet/wibank/digital-zuschuss/digital-zuschuss-460940

Mecklenburg-Vorpommern: Digitalisierung (DigiTrans) – Förderung der digitalen Transformation

  • Was wird gefördert: Zuwendungsfähig sind Ausgaben für Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens von 8 TEUR bis 20 TEUR (im Einzelfall bis 100 TEUR), welche der Umsetzung des Digitalisierungsvorhabens dienen. Investitionen in Standardhardware und Standardsoftware sind von der Förderung ausgeschlossen. Für die Förderung können nur Maßnahmen berücksichtigt werden, die nicht bereits durch andere Förderinstrumente erfasst werden und wurden.
  • Wie wird gefördert: Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss und wird als De-minimis-Beihilfe gewährt. Kleine und Kleinstunternehmen können eine Zuwendung in Höhe von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Für mittlere Unternehmen kann ein Fördersatz in Höhe von bis zu 35 % gewährt werden.
  • Antragsverfahren: Der Antrag ist vor Abschluss jeglicher Liefer- und Leistungsverträge beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern einzureichen.Quelle: https://www.lfi-mv.de/foerderungen/digitrans/index.html

Niedersachsen:
Digitalbonus.Niedersachsen

  • Was wird gefördert: Investitionen in IKT-Hardware, -Software oder Softwarelizenzen, sofern ein Kaufpreis von 5.000 Euro brutto überschritten wird. Dabei muss es sich um ein oder mehrere Exemplar/e derselben Hardware, Software oder Softwarelizenz handeln, Investitionen in Hard- und Software zur Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit, sofern ein Kaufpreis von 5.000 Euro brutto überschritten wird. Dabei muss es sich um ein oder mehrere Exemplar/e derselben Hardware, Software oder Softwarelizenz handeln.
  • Wie wird gefördert: Einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 50 % bei kleinen Unternehmen und bis zu 30 % bei mittleren Unternehmen, wobei Vorhaben mit einer Fördersumme unter 2.500 Euro werden nicht gefördert. Außerdem darf die maximale Fördersumme 10.000 Euro nicht überschreiten.
  • Antragsverfahren: Mit der Durchführung der Maßnahme darf erst nach Erhalt eines Zuwendungsbescheides begonnen werden. Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Kundenportal der NBank.Quelle: https://www.nbank.de/Unternehmen/Existenzgr%C3%BCndung/Digitalbonus.Niedersachsen/index.jsp

Saarland: Förderprogramm DigitalStarter Saarland

  • Was wird gefördert: Gefördert werden unter anderem Ausgaben für die Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen durch Informations- und Kommunikationstechnologie (Hard- und Software), die mit den v.g. Ausgaben verbundenen Dienstleistungen einschließlich der Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf die neuen digitalen Systeme sowie notwendigen Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu den angeschafften digitalen Systemen durch externe Anbieter.
  • Wie wird gefördert: Gefördert werden Projekte mit Ausgaben in Höhe von mindestens 5.000 Euro. Der Fördersatz beträgt bei kleinen Unternehmen bis zu 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei mittleren Unternehmen bis zu 20 %, jedoch jeweils höchstens 10.000 Euro.Quelle: https://www.digitalstarter.saarland/

Sachsen-Anhalt: DIGITAL INNOVATION

  • Was wird gefördert: Die Entwicklung von neuen, innovativen digitalen Produkten und Produktionsprozessen, Geschäftsmodellen und Geschäftsabläufen, digitale Marketing- und Vertriebsstrategie, die Einrichtung und Erhöhung der IT-Sicherheit sowie Ausgaben für Personal, das im Rahmen des Projektes zusätzlich eingestellt wird und Sachkosten, Leistungen Dritter und Investitionen.
  • Wie wird gefördert: Zuschuss in Höhe von bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben, max. 70.000 Euro je Projekt. Die Förderung der Ausgaben für Personal, das im Rahmen des Projektes zusätzlich eingestellt wird, erfolgt auf Grundlage von Pauschalbeträgen.
  • Antragsverfahren: Da die Mittel für das Programm DIGITAL INNOVATION ausgeschöpft sind, können keine Anträge mehr gestellt werden. Aufgrund der riesigen Nachfrage stellt das Wirtschaftsministerium jedoch bis 2021 zusätzlich 25,2 Millionen Euro bereit.Quelle: https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/digitalisieren/sachsen-anhalt-digital-innovation

Thüringen: Digitalbonus Thüringen

  • Was wird gefördert: Digitalisierung von Betriebsprozessen, Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen sowie Einführung oder Verbesserung von Informations- und Datensicherheitslösungen.
  • Wie wird gefördert: Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 15.000 Euro. Die förderfähigen Ausgaben müssen zudem mindestens 5.000 Euro betragen und dürfen grundsätzlich 150.000 Euro nicht übersteigen.Quelle: https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Digitalbonus-Thueringen

Zinsgünstige Darlehen und go-digital Förderprogramm

Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg unterstützen Digitalisierungsvorhaben von KMU durch zinsgünstige Darlehen.
In Hamburg kann Unterstützung im Rahmen des go-digital Förderprogramms in Anspruch genommen werden.