AKTEFIX® – ready für die E-Rechnung
Der Empfang von E-Rechnungen ist seit 01.01.2025 Pflicht für Eingangsrechnungen im B2B-Bereich. Für den Versand (Ausgangsrechnungen) gelten verschiedene Übergangsfristen bis 01.01.2028. Reine PDF-Rechnungen gelten dabei nicht als E-Rechnung im Sinne der Norm EN 16931.
ZUGFeRD-Rechnung
kombiniert PDF + XML-Code
XRechnung
nur XML-Code
Die Pflicht zur revisionssicheren Archivierung gemäß GoBD gilt auch für die E-Rechnung.
ZUGFeRD & XRechnung in AKTEFIX®
ZUGFeRD
Diese hybriden Rechnungen werden von AKTEFIX® bereits seit Jahren sicher archiviert. Als Kombination von PDF + darin eingebettetem XML-Code sind diese E-Rechnungen gleichzeitig menschenlesbar und maschinenlesbar. Individuelle Design-Elemente sind damit weiterhin möglich. Sie empfehlen sich insbesondere im KMU-Bereich für Geschäfte zwischen 2 Unternehmen im Inland (B2B).
XRechnung
Dieses Format ist nur maschinenlesbar und besteht aus reinem XML-Code, der kein individuelles Design beinhaltet. Von AKTEFIX® wird es bereits seit 2020 in speziellen Anwendungs-Konstellationen importiert und archiviert. Mit Einführung der E-Rechnungspflicht werden nun auch die Standard-Anwendungen um diese Funktion erweitert. XRechnungen sind bei öffentlichen Auftraggebern seit 2020 üblich (B2G).